Der Gesetzgeber fordert: Unternehmen, bei denen mindestens neun Personen ständig personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Beauftragten für Datenschutz berufen. Dieser Datenschutzbeauftragte hat vielfältige Aufgaben wahrzunehmen:
Sie kennen Ihr Geschäft, Sie kennen Ihre Märkte und haben dafür genau die richtigen Mitarbeiter. Es stellt sich die Frage: Wollen Sie einen ihrer wertvollen Mitarbeiter zusätzlich mit der Rolle des Datenschutzverantwortlichen betrauen oder vertrauen Sie auf das Know-how und die Erfahrung eines externen Beauftragten?
Für den externen Datenschutzbeauftragten sprechen klare Argumente:
Als Team von Datenschutzspezialisten und IT-Fachberatern gehen wir individuell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens ein und setzen für Sie passende, praxisnahe und gesetzeskonforme Datenschutzkonzepte um. Dabei steht Ihnen stets ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der Datenschutzkonformität auf allen Ebenen sicherstellt. Alle Leistungen erbringen wir streng unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung.